Verfügbar
Gebucht
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Pflichten des Veranstalters
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- Das im KS angeschlagene Benutzerreglement ist einzuhalten.
- Die Übernahme der Lokalitäten hat gemäss Weisungen des Hüttenwartes stattzufinden.
Das beinhaltet insbesondere:- Instruktionen im Gebrauch des Küchenbereiches (Wasser, Strom usw.)
- Übernahme des Inventars (Geschirr, Gläser, Besteck)
- Inbetriebnahme des Holzofens mit Verweis auf die geltenden Brandschutzmassnahmen
- Instruktion über die Benutzung der Feuerstelle im Aussenbereich
- Instruktion über die Nutzung des Holzes
- Beim Verlassen der Lokalität
- Boiler und weitere Elektrische Apparate ausschalten
- Lichter löschen,
- Türen und Tore schliessen
- Rückgabe der Lokalität
- Sitzordnung wiederherstellen
- Reinigung der benutzten Räume und des Aussenbereichs
- benutztes Inventar reinigen und versorgen
- Schäden und Mängel melden
- Schlüssel am nächsten Tag beim Hüttenwart zurückgeben