Aufgrund der aktuell nicht vorhersehbaren Entwicklung und möglichen Durchführungsproblemen hat der Chef der Armee, KKdt Thomas Süssli, in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) für die Schweizer Armee folgenden Entscheid getroffen: Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wird sistiert.

Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.

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