Das Bundesamt für Sport hat das Schutzkonzept des SSV genehmigt. Das bedeutet, dass die Vereine am 11. Mai den Schiessbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufnehmen können.
Die Umsetzung der Schutzkonzepts in der Schiessanlage Gesigen ist jedoch sehr aufwändig, teuer und lässt einen einigermassen geregelten Schiessbetrieb nicht zu.
Deshalb hat der Vorstand heute beschlossen, dass wir den nächsten Entscheid vom 27.05.2020 abwarten und vorerst den Schiessbetrieb nicht aufnehmen.
Mehr Informationen zum Schutzkonzept des SSV findet ihr HIER
Die Stellungsnahme des Oberländischen Schützenverbandes findet ihr HIER